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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Schmidt & Richter Photography and More GbR (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative usw.).
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Diese weitergehende Nutzung ist dem Fotografen angemessen nach vorheriger Absprache zu vergüten und wird separat in Rechnung gestellt.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in der vorher vereinbarten Form über.
(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, muss er gem. §13 UrhG als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Die Verletzung dieses Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. Ein Verzicht des Fotografen auf dieses Recht muss im Voraus schriftlich vereinbart sein.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG oder in vereinbarter, nicht digitaler Form.
(7) Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, die besten Fotografien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei Übernahme der Erstabzüge einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich festgehalten werden.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar vereinbart. Dieses wird als Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
(2) Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(4) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so entfällt das Honorar komplett. Bei Widerruf der Auftragserteilung nach Ablauf der drei Tage gelten folgende Fristen mit entsprechender Ausfallsentschädigung:
• Widerruf bis zu dreißig Tage vor vereinbartem Auftragsdatum: 20% des Honorars
• Widerruf bis zu zwei Wochen vor vereinbartem Auftragsdatum: 30% des Honorars
• Widerruf bis zu fünf Tage vor vereinbartem Auftragsdatum: 60% des Honorars
(5) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall des Auftraggebers oder ein Todesfall in der Familie des Auftraggebers, die zu einer Absage des Auftrags führen. Dem Fotografen ist es freigestellt, einen Nachweis der entsprechenden Situation durch den Auftraggeber zu fordern.

§ 4 Haftung/ Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.
(6) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, höhere Gewalt, etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

§ 6 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 01.03.2016